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Mehrwertsteuer Gastronomie: 19% ab 2024 Was das für Sie bedeutet

Irmtraut Wolf.

1 września 2025

Mehrwertsteuer Gastronomie: 19% ab 2024 Was das für Sie bedeutet

Spis treści

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein Thema, das seit Anfang 2024 wieder stark in den Fokus gerückt ist. Nach einer Phase der Entlastung kehrt Deutschland zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % für Speisen in Restaurants zurück. Diese Änderung hat weitreichende Konsequenzen, die sowohl Gastronomen als auch Verbraucher betreffen. Für mich als Expertin ist es wichtig, die Hintergründe und Auswirkungen dieser Entwicklung transparent darzulegen, damit jeder die neuen Gegebenheiten und deren Einfluss auf den Restaurantbesuch oder das Geschäft besser verstehen kann.

Die 7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist Geschichte Was sich seit 2024 geändert hat

  • Seit dem 1. Januar 2024 wird für vor Ort verzehrte Speisen in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig.
  • Der ermäßigte Satz von 7 % war eine befristete Entlastungsmaßnahme, die während der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert wurde.
  • Für Getränke galt durchgehend der Satz von 19 %, sie waren von der Senkung nicht betroffen.
  • Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Speisen zum Mitnehmen oder bei Lieferdiensten werden weiterhin mit 7 % besteuert.
  • Die Umstellung hat branchenweit zu Preiserhöhungen von durchschnittlich etwa 10 % geführt, da Gastronomen die gestiegene Steuerlast weitergeben mussten.
  • Die Rückkehr zum vollen Steuersatz ist politisch umstritten und wird von Branchenverbänden wie dem DEHOGA kritisch bewertet.

Mehrwertsteuer Gastronomie 19 Prozent Rechnung

Von der Pandemie-Hilfe zur neuen Realität: Die Geschichte der 7 %

Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen in der Gastronomie war eine direkte Reaktion auf die tiefgreifende Krise, die die Corona-Pandemie über die Branche brachte. Im Juli 2020 wurde dieser Satz eingeführt, um Restaurants, Cafés und Kneipen in einer Zeit massiver Umsatzeinbrüche und behördlicher Schließungen zu unterstützen. Diese Maßnahme sollte den Betrieben helfen, ihre Existenz zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Ursprünglich befristet, wurde die Regelung aufgrund der anhaltenden Herausforderungen und der hohen Inflation mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2023. Es war eine wichtige Stütze, die vielen Gastronomen das Überleben ermöglichte.

Stichtag 1. Januar 2024: Was genau hat sich geändert?

Mit dem Jahreswechsel 2023 auf 2024 endete die Ära des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen, die direkt im Restaurant verzehrt werden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt hierfür wieder der reguläre Satz von 19 %. Diese Rückkehr zum alten Steuersatz markierte für viele Gastronomen einen tiefen Einschnitt, da sie ihre Preisstrukturen und Kalkulationen anpassen mussten. Für die Branche war dies ein Stichtag, der mit vielen Unsicherheiten und Herausforderungen verbunden war, und ich habe die Debatten darüber sehr genau verfolgt.

Für wen die 7 % weiterhin gelten: Die wichtige Ausnahme bei To-Go und Lieferung

Eine entscheidende Nuance, die oft zu Verwirrung führt, ist die Unterscheidung zwischen dem Verzehr vor Ort und dem Außer-Haus-Verkauf. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt nämlich weiterhin für Speisen, die zum Mitnehmen (To-Go) bestellt oder von Lieferdiensten gebracht werden. Das bedeutet, dass ein Gericht, das ich im Restaurant esse, mit 19 % besteuert wird, während dasselbe Gericht, das ich mit nach Hause nehme, nur mit 7 % auf der Rechnung erscheint. Diese Differenzierung ist für Verbraucher nicht immer leicht nachzuvollziehen und stellt auch Gastronomen vor administrative Herausforderungen bei der korrekten Abrechnung.

Ihr Restaurantbesuch: Was die Steuererhöhung konkret bedeutet

Restaurantbesuch Preise Mehrwertsteuererhöhung

Preisschock auf der Speisekarte? So kalkulieren Gastronomen jetzt

Die direkte Folge der Mehrwertsteuererhöhung war für viele Verbraucher spürbar: höhere Preise auf den Speisekarten. Gastronomen sahen sich gezwungen, die gestiegene Steuerlast, die immerhin eine Erhöhung von 12 Prozentpunkten bedeutet, zumindest teilweise an ihre Kunden weiterzugeben. Studien und erste Erhebungen zeigen, dass dies in vielen Fällen zu einem durchschnittlichen Preisanstieg von etwa 10 % geführt hat. Für die Betriebe war dies eine schwierige Abwägung, denn sie mussten verhindern, dass die Preise so stark steigen, dass die Kunden ausbleiben, gleichzeitig aber ihre Kosten decken. Eine Gratwanderung, die ich als sehr herausfordernd empfinde.

Getränke vs. Speisen: Ein genauer Blick auf Ihre Rechnung

Um die Verwirrung bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie aufzulösen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Speisen und Getränken zu verstehen. Für Getränke galt und gilt durchgehend der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Die Änderungen betrafen ausschließlich Speisen. Das bedeutet, wenn ich in einem Restaurant esse, zahle ich für mein Schnitzel 19 % Mehrwertsteuer, für mein Bier aber ebenfalls 19 %. Bestelle ich das Schnitzel zum Mitnehmen, sind es 7 %. Diese Unterscheidung ist für viele Gäste neu und sorgt oft für Stirnrunzeln beim Blick auf die Rechnung, da die Steuersätze je nach Produkt und Verzehrort variieren.

Wie die Branche auf die Rückkehr zum vollen Steuersatz reagiert

Die Reaktionen der Branchenverbände, allen voran des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), waren und sind eindeutig kritisch. Sie warnten bereits im Vorfeld eindringlich vor den negativen Folgen der Steuererhöhung. Befürchtet wurden und werden Betriebsschließungen, insbesondere bei kleineren und traditionellen Gaststätten, ein Rückgang der Kundennachfrage aufgrund höherer Preise und ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel oder Lieferdiensten, die weiterhin vom reduzierten Steuersatz profitieren. Die Branche sieht sich in einem "Stresstest", der viele Betriebe an ihre Grenzen bringt.

7 % oder 19 %? Die entscheidenden Unterschiede im Überblick

7 Prozent 19 Prozent Mehrwertsteuer Vergleich

Der entscheidende Faktor: Essen im Restaurant oder Mitnehmen?

Der Dreh- und Angelpunkt für die anzuwendende Mehrwertsteuer ist der Ort des Verzehrs. Wenn Sie Ihre Speisen direkt im Restaurant, Café oder einer Bar genießen, fällt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Dies gilt für alle Gerichte, die Ihnen dort serviert und vor Ort konsumiert werden. Anders verhält es sich, wenn Sie das Essen mitnehmen oder liefern lassen. In diesen Fällen, also bei To-Go-Bestellungen oder Lieferdiensten, bleibt der ermäßigte Satz von 7 % bestehen. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Abrechnung und auch für das Verständnis der Verbraucher von größter Bedeutung.

Ein praktisches Beispiel zur Veranschaulichung: Stellen Sie sich vor, eine Familie bestellt in ihrem Lieblingsrestaurant. Die Eltern essen ihr Hauptgericht und ein Dessert direkt vor Ort. Dafür fallen 19 % Mehrwertsteuer auf die Speisen an. Für die Kinder werden zwei Pizzen bestellt, die sie aber lieber zu Hause essen möchten und daher mitnehmen. Auf diese Pizzen werden nur 7 % Mehrwertsteuer berechnet. Die Getränke, die alle im Restaurant trinken, werden unabhängig davon mit 19 % besteuert. So kann eine einzige Rechnung verschiedene Mehrwertsteuersätze aufweisen, was die Komplexität verdeutlicht.

Die Gastronomie im Stresstest: Eine wirtschaftliche Perspektive

Die Prognosen der Experten: Welche Auswirkungen wurden befürchtet?

Vor der Umstellung waren die Prognosen der Experten und Branchenvertreter düster. Sie befürchteten einen erheblichen Einbruch der Umsätze, da die Preiserhöhungen die Konsumlaune dämpfen würden. Viele warnten vor einer Welle von Betriebsschließungen, insbesondere in ländlichen Regionen oder bei kleineren, familiengeführten Restaurants, die ohnehin schon mit Personalmangel und hohen Energiekosten zu kämpfen haben. Die Sorge war groß, dass die deutsche Gastronomielandschaft nachhaltig Schaden nehmen könnte, was ich als Expertin für die Branche sehr ernst genommen habe.

Zwischenbilanz: Erste Daten zu Umsatzentwicklung und Konsumverhalten

Nach den ersten Monaten mit dem neuen Steuersatz sind die Ergebnisse, die wir sehen, gemischt. Einige Betriebe berichten tatsächlich von spürbaren Umsatzrückgängen, da die Kunden seltener kommen oder günstigere Alternativen wählen. Andere wiederum verzeichnen eine stabilere Nachfrage, was darauf hindeutet, dass die Kunden die höheren Preise in bestimmten Segmenten akzeptieren. Es ist jedoch noch zu früh für eine abschließende Bewertung. Langfristige Studien zur Auswirkung auf das Konsumverhalten und die Unternehmenslandschaft in der Gastronomie stehen noch aus, und ich bin gespannt auf die detaillierten Analysen, die uns in den kommenden Monaten erreichen werden.

Stimmen aus der Praxis: Gastronomen berichten über ihre Herausforderungen

Aus der Praxis höre ich immer wieder von den enormen Herausforderungen, mit denen Gastronomen konfrontiert sind. Viele mussten ihre Preise erhöhen, um die gestiegenen Kosten zu decken, was bei den Gästen nicht immer auf Verständnis stößt. Die Angst vor Betriebsschließungen ist real, und einige Betriebe haben bereits angekündigt, ihre Öffnungszeiten zu reduzieren oder sogar ganz aufzugeben. Es ist ein täglicher Kampf, die Balance zwischen notwendigen Preisanpassungen, der Sicherung der Qualität und der Bindung der Kundschaft zu finden. Diese Berichte zeigen mir, wie angespannt die Lage in der Branche ist.

Zukunftsaussichten: Bleibt der 19 %-Satz bestehen?

Die politische Debatte: Argumente für und gegen eine erneute Senkung

Die politische Debatte um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist keineswegs beendet. Während die Bundesregierung die Rückkehr zum regulären Satz mit der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung begründet, fordern Oppositionsparteien und Branchenvertreter weiterhin eine erneute oder gar dauerhafte Senkung. Ihre Argumente reichen von der Stärkung der angeschlagenen Branche über die Förderung der deutschen Esskultur bis hin zur Wettbewerbsgleichheit mit anderen europäischen Ländern, in denen oft ein ermäßigter Satz gilt. Es ist ein Ringen um Prioritäten, bei dem wirtschaftliche Notwendigkeiten auf kulturelle und soziale Werte treffen.

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Was Gastronomen und Gäste langfristig erwarten können

Angesichts der aktuellen Lage und der anhaltenden politischen Diskussion müssen Gastronomen und Gäste langfristig mit einer gewissen Unsicherheit rechnen. Es ist unwahrscheinlich, dass der 7 %-Satz in absehbarer Zeit wieder eingeführt wird, solange die Haushaltslage angespannt bleibt. Für Gastronomen bedeutet dies, weiterhin innovative Wege zu finden, um ihre Betriebe wirtschaftlich zu führen und gleichzeitig attraktiv für die Kunden zu bleiben. Gäste müssen sich auf tendenziell höhere Preise einstellen. Ich rate allen Beteiligten, sich weiterhin über die aktuellen Regelungen zu informieren und flexibel auf Veränderungen zu reagieren, denn die Dynamik in diesem Bereich ist hoch.

FAQ - Najczęstsze pytania

Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % für vor Ort verzehrte Speisen in der Gastronomie ist seit dem 1. Januar 2024 wieder in Kraft. Der zuvor geltende ermäßigte Satz von 7 % endete zum 31. Dezember 2023.

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt weiterhin für Speisen, die zum Mitnehmen (To-Go) bestellt oder von Lieferdiensten geliefert werden. Die Unterscheidung liegt im Ort des Verzehrs – nur beim Verzehr im Restaurant fallen 19 % an.

Ja, diese Unterscheidung ist wichtig. Für Getränke galt und gilt durchgehend der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Die Änderung betrifft ausschließlich Speisen, die vor Ort verzehrt werden (jetzt 19 %, vorher 7 %).

Viele Gastronomen waren gezwungen, die gestiegene Steuerlast an die Kunden weiterzugeben. Dies führte branchenweit zu einem durchschnittlichen Preisanstieg von etwa 10 % auf den Speisekarten.

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Autor Irmtraut Wolf
Irmtraut Wolf
Ich bin Irmtraut Wolf und beschäftige mich seit über einem Jahrzehnt intensiv mit dem Thema Tourismus, insbesondere in Frankfurt. In dieser Zeit habe ich umfassende Marktanalysen durchgeführt und zahlreiche Artikel verfasst, die sich mit den neuesten Trends und Entwicklungen in der Reisebranche befassen. Mein Fokus liegt darauf, komplexe Informationen verständlich und ansprechend zu präsentieren, sodass Leserinnen und Leser einen klaren Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten in Frankfurt erhalten. Als erfahrene Content Creatorin lege ich großen Wert auf die Genauigkeit und Aktualität meiner Inhalte. Mein Ziel ist es, objektive Informationen zu liefern, die den Bedürfnissen der Reisenden gerecht werden. Ich strebe danach, das Vertrauen meiner Leser zu gewinnen, indem ich Fakten sorgfältig prüfe und auf eine transparente Berichterstattung achte. So möchte ich dazu beitragen, dass Frankfurt als attraktives Reiseziel noch besser wahrgenommen wird.

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