Der Tarifvertrag im Gastgewerbe ist ein Eckpfeiler für faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung in einer der dynamischsten Branchen Deutschlands. Mit dem Inkrafttreten des neuen Entgelttarifvertrags zum 1. Januar 2026 ergeben sich wichtige Änderungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen, Lohnanpassungen und die Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit, damit Sie bestens informiert sind.
Der Tarifvertrag 2026: Was er für Ihr Gehalt und Ihre Arbeitsbedingungen in der Gastronomie bedeutet
- Der neue Entgelttarifvertrag ist seit dem 1. Januar 2026 für 24 Monate in Kraft und bringt spürbare Verbesserungen.
- Die Tariflöhne steigen mehrstufig: um ca. 5,5 % ab 2026 und weitere 3,0 % ab 2027, bundeslandabhängig.
- Die tariflichen Löhne liegen nun deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde, mit Einstiegslöhnen für Fachkräfte über 15,00 €/Stunde.
- Der Manteltarifvertrag regelt wichtige Arbeitsbedingungen wie eine 39-Stunden-Woche, 25-30 Urlaubstage und Zuschläge.
- In vielen Bundesländern (z.B. Bayern, NRW, Berlin) ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich und gilt somit für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche.
Der Tarifvertrag im Gastgewerbe 2026: Warum er wichtiger ist als je zuvor
Der neue Tarifvertrag, der seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, markiert einen bedeutenden Schritt für das Gastgewerbe. Er ist nicht nur ein Instrument zur Lohnanpassung, sondern schafft auch eine dringend benötigte Planungssicherheit und fördert faire Arbeitsbedingungen in einer Branche, die oft mit Herausforderungen zu kämpfen hat. Aus meiner Sicht als Expertin ist es entscheidend, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Details dieses Vertrags verstehen, um ihre Rechte und Pflichten vollumfänglich wahrnehmen zu können. Er trägt maßgeblich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Was der Tarifvertrag regelt: Mehr als nur Ihr Gehalt
Ein Tarifvertrag im Gastgewerbe ist ein umfassendes Regelwerk, das weit über die reine Gehaltsfrage hinausgeht. Er besteht im Wesentlichen aus zwei Hauptbestandteilen: dem Manteltarifvertrag und dem Entgelttarifvertrag. Während der Manteltarifvertrag die allgemeinen Rahmenbedingungen Ihrer Anstellung festlegt, konzentriert sich der Entgelttarifvertrag auf die konkreten finanziellen Aspekte Ihrer Vergütung.
Der Manteltarifvertrag: Ihr Regelwerk für Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen
Der Manteltarifvertrag (MTV) ist das Fundament Ihrer Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe. Er regelt die allgemeinen, nicht monetären Aspekte Ihres Arbeitsverhältnisses und sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit. Aus meiner Erfahrung ist es unerlässlich, die hierin festgelegten Punkte zu kennen, da sie Ihren Arbeitsalltag maßgeblich beeinflussen:
- Wochenarbeitszeit: Die übliche tarifliche Wochenarbeitszeit liegt in den meisten Bundesländern bei 39 Stunden. Dies bietet eine klare Orientierung für die Planung und Durchführung Ihrer Arbeit.
- Urlaubsanspruch: Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist im MTV geregelt und liegt in der Regel zwischen 25 und 30 Arbeitstagen pro Jahr. Oft ist dieser Anspruch nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, was langjährige Mitarbeiter belohnt.
- Sonderzahlungen: Viele Manteltarifverträge enthalten Regelungen zu Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Die konkreten Bedingungen und die Höhe können sich je nach Bundesland und dem jeweiligen Tarifvertrag stark unterscheiden. Ein Blick in den spezifischen Landestarifvertrag ist hier unerlässlich.
- Zuschläge: Für Arbeit zu besonderen Zeiten, wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sind im MTV feste Zuschlagssätze vorgesehen. Diese Zuschläge sollen die besondere Belastung dieser Arbeitszeiten finanziell ausgleichen und sind ein wichtiger Bestandteil der fairen Vergütung.
Der Entgelttarifvertrag: Das steht Ihnen an Lohn und Gehalt wirklich zu
Der Entgelttarifvertrag ist der Teil des Tarifvertrags, der die konkreten Löhne und Gehälter für die verschiedenen Positionen und Qualifikationen im Gastgewerbe festlegt. Mit dem neuen Abschluss zum 1. Januar 2026 gibt es hier spürbare Verbesserungen. Die Tariflöhne steigen in einer ersten Stufe um etwa 5,5 % zum 1. Januar 2026 und in einer zweiten Stufe um weitere 3,0 % zum 1. Januar 2027. Diese Erhöhungen sind ein klares Signal für die Wertschätzung der Arbeit in der Branche. Die Lohnstruktur ist dabei nach Entgeltgruppen gegliedert, die sich an Ihrer Qualifikation (z.B. ungelernte Kraft, Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, Meister) und oft auch an Ihren Berufsjahren orientieren. Ein wichtiger Meilenstein ist, dass der Einstiegslohn für eine Fachkraft mit Ausbildung in den meisten Bundesländern nun bei über 15,00 € pro Stunde liegt.

Die neuen Lohntabellen 2026: Ihr detaillierter Blick nach Bundesland
Es ist wichtig zu verstehen, dass die genauen Lohntabellen im Gastgewerbe je nach Bundesland variieren können. Obwohl es einen bundesweiten Rahmen gibt, werden die spezifischen Entgelte oft auf Landesebene verhandelt. Daher ist es von größter Bedeutung, dass Sie die für Ihre Region gültige und aktuelle Lohntabelle konsultieren. Diese detaillierten Übersichten finden Sie in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen DEHOGA-Landesverbände oder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Ich empfehle Ihnen dringend, diese Quellen zu nutzen, um präzise Informationen für Ihre individuelle Situation zu erhalten.
So lesen Sie die Entgelttabelle richtig: Von der Tarifgruppe bis zum Berufsjahr
Eine Entgelttabelle mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit einer einfachen Anleitung können Sie schnell die für Sie relevanten Informationen finden. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Identifizieren Sie Ihre Tarifgruppe: Suchen Sie zunächst die Spalte oder Zeile, die Ihre Qualifikation beschreibt. Typische Tarifgruppen sind beispielsweise "ungelernte Kraft", "Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung" (z.B. Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau) oder "Meister/in".
- Bestimmen Sie Ihre Berufsjahre: Innerhalb Ihrer Tarifgruppe finden Sie oft weitere Staffeln, die sich nach der Anzahl Ihrer Berufsjahre richten. Je mehr Berufserfahrung Sie haben, desto höher ist in der Regel Ihr tarifliches Gehalt.
- Finden Sie den entsprechenden Stundenlohn oder das Monatsgehalt: Dort, wo sich Ihre Tarifgruppe und Ihre Berufsjahre kreuzen, finden Sie den für Sie gültigen Stundenlohn oder das Monatsgehalt.
- Beachten Sie Besonderheiten: Manchmal gibt es zusätzliche Spalten für Sonderzahlungen, Zuschläge oder spezifische Tätigkeitsbereiche. Prüfen Sie, ob diese für Ihre Situation relevant sind.
Tariflohn vs. gesetzlicher Mindestlohn: Kennen Sie den entscheidenden Unterschied?
Es ist von fundamentaler Bedeutung, den Unterschied zwischen dem Tariflohn und dem gesetzlichen Mindestlohn zu verstehen. Der gesetzliche Mindestlohn, der Anfang 2026 bei 12,82 € pro Stunde liegt, stellt die absolute Untergrenze dar, die kein Arbeitgeber unterschreiten darf. Der Tariflohn hingegen, der durch Verhandlungen zwischen Arbeitgebern (DEHOGA) und Arbeitnehmervertretern (NGG) festgelegt wird, liegt durch die neuen Erhöhungen deutlich über diesem gesetzlichen Minimum. Das bedeutet, dass tarifgebundene Angestellte im Gastgewerbe eine wesentlich bessere Bezahlung erhalten, was ein klarer Vorteil der Tarifbindung ist.
Ein Gehalts-Check: Das verdienen Koch, Servicekraft und Azubi jetzt (Beispiele)
Um Ihnen eine konkretere Vorstellung zu geben, wie sich die neuen Tarifverträge auf die Gehälter auswirken, hier einige beispielhafte Eckwerte. Bitte beachten Sie, dass dies Durchschnittswerte sind und die tatsächliche Vergütung je nach Entgeltgruppe, Berufsjahren und dem spezifischen Bundesland variieren kann:
- Fachkraft (z.B. Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau) mit Ausbildung: Der Einstiegslohn liegt in den meisten Bundesländern bei über 15,00 € pro Stunde. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt dieser Wert entsprechend der Entgelttabelle.
- Servicekraft (ohne abgeschlossene Ausbildung, aber mit Erfahrung): Auch hier liegen die tariflichen Löhne deutlich über dem Mindestlohn und bewegen sich je nach Bundesland und Erfahrung in einem attraktiven Bereich.
- Auszubildende im ersten Lehrjahr: Die Ausbildungsvergütungen wurden ebenfalls spürbar angehoben und beginnen im ersten Ausbildungsjahr häufig bei über 1.000 €. Dies soll die Attraktivität der Ausbildung im Gastgewerbe steigern.
Gilt der Tarifvertrag auch für Sie? Die Frage der Allgemeinverbindlichkeit
Eine der wichtigsten Fragen, wenn es um Tarifverträge geht, ist, ob er auch für Sie persönlich gilt. Hier kommt das Konzept der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ins Spiel. Die AVE ist ein entscheidender Faktor, der darüber bestimmt, ob ein Tarifvertrag branchenweit verpflichtend ist oder nur für Mitglieder der Tarifparteien.
Was "allgemeinverbindlich" für Ihren Arbeitsvertrag bedeutet
Wenn ein Tarifvertrag als "allgemeinverbindlich" erklärt wurde, hat das weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten. Es bedeutet, dass dieser Tarifvertrag für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche in dem jeweiligen Bundesland gilt, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied im DEHOGA ist oder der Arbeitnehmer Mitglied der NGG. Diese Erklärung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und sorgt für eine flächendeckende Anwendung der tariflichen Standards. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies eine hohe Sicherheit, dass die im Tarifvertrag festgelegten Mindeststandards für Löhne und Arbeitsbedingungen auch in Ihrem Betrieb eingehalten werden müssen.
Eine Übersicht: In diesen Bundesländern müssen sich alle Betriebe daran halten
Die gute Nachricht ist, dass in vielen Bundesländern die Tarifverträge im Gastgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das schafft eine breite Basis an fairen Arbeitsbedingungen. Zu den Bundesländern, in denen die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, gehören beispielsweise:
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Berlin
- und weitere (bitte prüfen Sie stets die aktuelle Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der DEHOGA/NGG für Ihr spezifisches Bundesland).
In diesen Regionen können Sie sich darauf verlassen, dass die tariflichen Regelungen für Sie gelten, selbst wenn Ihr Arbeitgeber kein Mitglied im DEHOGA ist.
Keine Allgemeinverbindlichkeit? Was dann für Sie gilt
In Bundesländern, in denen der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist die Situation etwas anders. Hier gilt der Tarifvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen. Er ist bindend, wenn sowohl der Arbeitgeber Mitglied im DEHOGA ist als auch der Arbeitnehmer Mitglied der NGG. Alternativ kann die Anwendung des Tarifvertrags auch explizit in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag vereinbart werden. Wenn keine dieser Bedingungen zutrifft, gelten die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen, wobei der gesetzliche Mindestlohn natürlich immer die absolute Untergrenze darstellt.
Ihre Rechte durchsetzen: Was tun bei Lohnproblemen?
Trotz klarer Tarifverträge kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer den Verdacht haben, dass ihr Lohn nicht korrekt ausgezahlt wird. In solchen Fällen ist es wichtig, strukturiert vorzugehen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ich rate Ihnen, die folgenden Schritte zu beachten.
Schritt 1: So prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung korrekt
Der erste und wichtigste Schritt ist eine sorgfältige Prüfung Ihrer Lohnabrechnung. Nehmen Sie sich die Zeit, jede Position genau anzusehen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Vergleichen Sie Ihre Stunden: Stimmen die abgerechneten Arbeitsstunden mit Ihren tatsächlich geleisteten Stunden überein?
- Abgleich mit der Entgelttabelle: Prüfen Sie, ob Ihr Stundenlohn oder Monatsgehalt der relevanten Entgelttabelle für Ihre Position, Qualifikation und das Bundesland entspricht.
- Kontrolle der Zuschläge: Sind alle Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit korrekt berechnet und ausgewiesen?
- Sonderzahlungen: Wurden eventuelle Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, falls tariflich vereinbart, berücksichtigt?
Schritt 2: Das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und Ansprüche geltend machen
Sollten Sie nach der Prüfung Differenzen feststellen, empfehle ich Ihnen, das direkte und sachliche Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu suchen. Bereiten Sie sich gut vor, benennen Sie die festgestellten Differenzen klar und legen Sie gegebenenfalls die relevanten Passagen aus dem Tarifvertrag oder Ihrer Lohnabrechnung vor. Es kann hilfreich sein, Ihre Ansprüche schriftlich festzuhalten, um eine Dokumentation zu haben.
An wen Sie sich wenden können: Gewerkschaft und Rechtsberatung als starke Partner
Falls das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht zum gewünschten Erfolg führt oder Sie weitere Unterstützung benötigen, gibt es spezialisierte Anlaufstellen:
- Gewerkschaft NGG: Wenn Sie Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind, können Sie sich dort an die Rechtsberatung wenden. Diese bietet ihren Mitgliedern umfassende Unterstützung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Problemen.
- Fachanwälte für Arbeitsrecht: Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie rechtlich beraten und vertreten. Dies ist besonders ratsam, wenn es um komplexere Sachverhalte oder größere Forderungen geht.
Zukunftsausblick: Nächste Tarifverhandlungen im Gastgewerbe
Die Dynamik des Gastgewerbes erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Tarifverträge. Auch nach dem aktuellen Abschluss werden in den kommenden Jahren weitere Tarifverhandlungen anstehen. Themen, die dabei voraussichtlich eine Rolle spielen werden, sind neben weiteren Lohnanpassungen auch innovative Arbeitszeitmodelle, die den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Betriebe gerecht werden, sowie Maßnahmen zur Bewältigung des anhaltenden Fachkräftemangels. Ich bin überzeugt, dass ein konstruktiver Dialog zwischen den Tarifparteien weiterhin der Schlüssel zu einer attraktiven und zukunftsfähigen Gastronomiebranche sein wird.
